Marie-Luise Pfaff Heilpraktikerin Brunnenstrasse 2 57482 Wenden M.L.Pfaff@gmx.de |
Herzlich willkommen in meiner Naturheilpraxis mit dem Schwerpunkt Klassische Homöopathie und Regeneration.- Ihre Gesundheit liegt mir am Herzen -Die Sprechstunden-Zeiten sind in der Regel Montag – Freitag vormittags von 9.00 – 12.00 Uhr, nachmittags nur nach Termin-Absprache, Telefon-Sprechzeiten in der Regel mittags von 12 – 13.00 Uhr. Nachmittags, Samstags- oder Abend-Termine sind nur in Ausnahmefällen bei akuten Krankheiten möglich, z. B. Kind mit Fieber, aber nicht für Erstanamnesen.
Behandlungsvereinbarungen
Ich führe eine reine Bestellpraxis, um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen. Daher sind alle Termine verbindlich, auch die Telefontermine und müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden wenn Sie diese nicht wahrnehmen können. Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, bzw. rufen Sie rechtzeitig an. Verspätungen können nicht hinten angehängt werden, und müssen als ganzer Termin bezahlt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich in Rechnung stellen, es sei denn ich kann sie noch anderweitig vergeben. Die therapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker = GebüH und nach Zeitaufwand berechnet. Siehe auch unten stehende Beispiel-Tabelle.
GebüH-Leistungen je nach Dauer
nach Dauer Ziffer Kosten Euro
Untersuchung Ziffer 1 15,00-18,00 € Repertorisation akut Ziffer 2 30,00-45,00 € Repertorisation chron. Ziffer 2 80,00-135,00 € je nach Zeitaufwand
Kurze Beratungen/ auch telefonisch Ziffer 3 5,00 - 12,00 €
Beratungen, auch telefonische Ziffer 5 10,00-20.00 €
Ausführliche Beratung Ziffer 4 20,00-30,00 € 10-30 Min. Außerhalb Sprechstunde Ziffer 6 15,00 € - 20,00 €
Verlaufskontrollen je nach Zeitaufwand 30 Min. ca. 30,00 €
Die Bezahlung erfolgt - in der Regel - in der Praxis bar, oder nach Absprache auf Rechnung, die Rechnungen für Telefontermine per Überweisung. Die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker müssen gesetzlich versicherte Patienten selbst tragen. Privat Versicherte können die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, diese wird in der Regel einen Teil der Kosten übernehmen. Unabhängig von dieser Erstattung durch die Krankenkasse, verpflichten Sie sich aber die gesamten Kosten für Ihre Behandlung zu tragen. Bitte beachten Sie auch, dass die Krankenkassen keine Ausfall-Termine zahlen.
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